(Pressmitteilung Regierung der DG, Kulturministerin Isabelle Weykmans)
Mit dem neuen Kulturförderdekret, das am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, hat die Deutschsprachige Gemeinschaft die Grundlage für die Förderung von Künstlern über die Vergabe von Stipendien geschaffen und auch die mit 5000 EUR dotierte Auszeichnung „Künstler der DG“ ins Leben gerufen. Die Auszeichnung „Künstler der DG“ wird in Zukunft alle drei Jahre verliehen, zum ersten Mal 2014. Dabei können sich Einzelkünstler oder ein Zusammenschluss von Künstlern bewerben. Antragsberechtigt sind Künstler – aus allen Kunstsparten – mit Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder Künstler, deren Werke aufgrund des behandelten Themas einen inhaltlichen Bezug zur deutschsprachigen Gemeinschaft haben. Dem Antrag beizufügen sind der künstlerische Lebenslauf des Antragstellers sowie eine Beschreibung des künstlerischen Werkes. Kulturministerin Isabelle Weykmans nimmt die Bewerbungen stellvertretend für die Regierung bis 31. März 2014 entgegen (Bewerbungsadresse: Klötzerbahn 32 – 4700 Eupen), die Bewerbungen werden anschließend einer Fachjury vorgelegt, die zu jedem Antrag ein Gutachten erstellt. Ministerin Weykmans sieht den Anträgen bereits sehr gespannt entgegen: „Mir war vor allem wichtig, dass eine unabhängige Jury die Auswahl trifft. Die Jury steht, sie besteht ausschließlich auch hoch kompetenten Fachleuten aus dem In- und Ausland. Ich bin sehr gespannt, wer sich um diese Auszeichnung bewerben wird, die ich auch als ein Zeichen der Wertschätzung für alle DG-Künstler verstehe. Insgesamt sind unsere Möglichkeiten, Künstler zu unterstützen, abgesehen von den Stipendien und ab und zu einer Ausstellungsvermittlung, ja eher begrenzt. Und ich werte diese Auszeichnung als Fingerzeig dafür, dass wir unsere Künstler- und Kreativszene auch als Botschafter für die ganze DG sehen.“ Der 31. März 2014 ist auch der Stichtag für alle Künstler, die ein Stipendium bei der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragen möchten. Dabei muss sich der Förderbedarf auf mindestens 1000 EUR belaufen, während für die Antragsberechtigung dieselben Voraussetzungen gelten wie für die Kandidaten für die
Auszeichnung „Künstler der DG“, heißt: Wohnsitz in der DG oder Kunst mit einem inhaltlichen Bezug zur DG. Dem Antrag ist neben dem künstlerischen Lebenslauf und der Beschreibung des Projekts eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben beizufügen. Auch diese Anträge werden von einer Fachjury geprüft, die für die Regierung jeweils ein
Gutachten zu jedem Antrag verfasst.
Vorstellung des Kulturförderdekrets für Künstler
Im Rahmen der Ausarbeitung des Kulturförderdekrets hatte Kulturministerin Isabelle Weykmans zu zahlreichen Arbeitsgesprächen mit den Betroffenen eingeladen. Jetzt möchte die Ministerin die Gelegenheit nutzen, um im Rahmen der ausgeschriebenen Auszeichnung „Künstler der DG“ alle, die sich angesprochen fühlen, noch einmal
ausführlich über das verabschiedete Dekret und die neuen Regelungen zu informieren. Diese Informationsveranstaltung wird stattfinden am Dienstag, dem 11. Februar 2014, um 17.30 Uhr im Regierungsgebäude, Klötzerbahn 32 in Eupen. Wer sich vorab über das Dekret informieren möchte: Einfach auf dglive.be bei der Stichwortsuche „Kulturförderdekret“ eingeben.
Informationen
Guido Thomé, Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Kabinett Isabelle Weykmans,
Klötzerbahn 32, B – 4700 Eupen
Telefon: +32-87-596 428, Fax : +32-87-557 021
E-Mail: guido.thome@dgov.be